Einsatzstichwort: Amtshilfeersuchen: Helfer der Fachgruppe Schwere Bergung des THW OV Friedrichshafen waren im Einsatz.
Art. 35 I GG ruft die Behörden des Bundes und der Länder dazu auf, sich gegenseitig Amtshilfe zu leisten, wobei die Absätze II-III noch ausführliche Beschreibungen bei Einzelfällen beinhalten, wie den Fall einer Naturkatastrophe, einen besonders schweren Unglücksfall oder den inneren Notstand.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern (§ 1 Abs. 3 THW-Gesetz) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit für die Polizei, Amtshilfe durch das THW zu ersuchen.