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Amtshilfeersuchen der Polizei

Einsatzstichwort: Amtshilfeersuchen: Helfer der Fachgruppe Schwere Bergung des THW OV Friedrichshafen waren im Einsatz.

Art. 35 I GG ruft die Behörden des Bundes und der Länder dazu auf, sich gegenseitig Amtshilfe zu leisten, wobei die Absätze II-III noch ausführliche Beschreibungen bei Einzelfällen beinhalten, wie den Fall einer Naturkatastrophe, einen besonders schweren Unglücksfall oder den inneren Notstand.

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern (§ 1 Abs. 3 THW-Gesetz) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit für die Polizei, Amtshilfe durch das THW zu ersuchen.


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