Ein Amtshilfeersuchen ist eine Bitte einer Behörde (ersuchende Behörde) an eine andere Behörde (ersuchte Behörde) um Unterstützung bei der Erfüllung einer bestimmten Aufgabe oder bei der Durchführung einer Amtshandlung. Es handelt sich um eine Form der gegenseitigen Amtshilfe, die in Deutschland durch Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt ist und besagt, dass alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten.
Amtshilfeersuchen - Unterstützung von Polizei und Zoll
- Einsätze
Helfer der Bergungsgruppe des THW OV Friedrichshafen waren kurzfristig diese Woche zur Unterstützung der Polizei sowie des Zolls bei einem Einsatz tätig.
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