Bereichsausbildung Atemschutz

In der Bereichsausbildung Atemschutz lernen die Anwärter den sicheren Umgang mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten, den sogenannten Pressluftatmern. Beginnend mit einem theoretischen Teil in dem die Teilnehmer die Grundlagen der menschlichen Atmung sowie vertiefte Kenntnisse zum Thema Atemgifte und Einsatzregeln unter Pressluftatmer erlangen, festigen die Teilnehmer im praktischen Teil der Ausbildung ihr erlerntes Wissen - in einer Vielzahl von einsatznahen Übungen. Nachdem dem Ablegen einer theoretischen Prüfung und der praktischen Abnahme in einer Belastungsstrecke sind sie befähigte Atemschutzgeräteträger und unter Pressluftatmer in den Einsatz agieren.

Dauer des Lehrgangs: 24 Stunden

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Abgeschlossene Grundausbildung
  • Gültige G26.3 Gesundheitsprüfung

Bereichsausbilder Atemschutz & CBRN

Benjamin Kraffczyk Benjamin Kraffczyk

Fachhelfer

Bereichsausbilder Atemschutz

Bereichsausbildung Bediener Motorsäge

Das Ziel des Lehrganges ist die sichere Bedienung mit der Motorsäge. Dieser Lehrgang besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Beginnend mit dem FA-Teil, also der Fachausbildung, weiter über das Modul A, Fällen von Bäumen über 25 cm Bursthöhendurchmesser (Bhd) sowie Holz unter Spannung, bis hinzu Modul B: Arbeiten in der Hubarbeitsbühne/Drehleiter.

Dauer: FA-Teil:16 Unterrichtseinheiten à 45min (UE) Modul A: 24UE Modul B: 16UE

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Grundausbildung
  • mindestens 18 Jahre

Bediener Motorsäge

Yannic Krall

Bereichsausbildung CBRN

CBRN ist die international genormte Bezeichnung für Gefahren durch chemisch-biologisch-radiologisch-nukleare Stoffe.-  Die Bereichsausbildung CBRN, auch "Atemschutzgeräteträger Teil 2" genannt, ist als weiterführender Teil zum Atemschutzgeräteträgerlehrgang zu verstehen. Dieser Ausbildung obliegen die umfangreichen Thematiken zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen der Kategorien C, B, R und N. Hierbei wird nicht nur das Erkennen und Detektieren dieser Stoffe erlernt, sondern auch wie sie sich auf den menschlichen Körper sowie auf die Umwelt auswirken und wie man sie unschädlich machen kann. Weitere umfangreiche Teile der Ausbildung sind der sichere Umgang mit den Messgeräten des Technischen Hilfswerks, der richtige Umgang sowie das korrekte und sichere Bewegen im Chemikalienschutzanzug (CSA), das korrekte an und ablegen der Anzüge sowie die sichere und gründliche Durchführung einer Dekontamination nach dem Einsatz.

Dauer des Lehrgangs: 24 Stunden

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • abgeschlossene Grundausbildung
  • Gültige G 26.3 Gesundheitsprüfung
  • abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger 

 

Bereichsausbildung Kraftfahrerwesen

Nach Abschluss der Bereichsausbildung Kraftfahrerwesen im THW ist der Helfer befähigt die Fahrzeuge des THWs, auf die er eingewiesen wurde, zu bewegen. Während des Lehrganges lernen die Anwärter die Handhabung der Fahrzeuge sowie den Umgang den mit den spezifischen Umbauten. Zudem sind die rechtlichen Regelungen ein wesentlicher Bestandteil. Teil 1 der Ausbildung wird einer Überprüfungsfahrt in einem THW PKW beendet. Teil 2 ist für Inhaber der Führerscheinklasse C/CE gedacht. 

Dauer: Teil 1: 24 Stunden Teil 2: 8 Stunden

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Grundausbildung
  • ein gültiger ziviler Führerschein mindestens Klasse B

Kraftfahrerwesen

Thomas Vogt

Kraftfahrerwesen

Christoph Beller

Bereichsausbildung Sprechfunk

Die Bereichsausbildung Sprechfunk vermittelt Wissen über die Handhabung, die rechtlichen und technischen Grundlagen sowie die Schematik des THW Sprechfunkwesens. Hierbei erlernen die Anwärter, unter anderem auch die Benutzung UTM-Koordinationen sowie das dirigieren von Fahrzeugen anhand von Karten. Bei dieser Übung wird kontinuierlich Funkkontakt zu der Übungsleitung gehalten. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung sind die Helfer berechtigt ein jeden THW Funkgerätetyp zu nutzen. Die Ausbilder lehren den Umgang mit 2m- und 4m-Funkgeräten sowie mit den Digitalfunkgeräten. 

Dauer: 12 Stunden während der Grundausbildung + 10 Stunden für die Fachausbildung.

Voraussetzung:

  • abgeschlossene Grundausbildung
  • Verschwiegenheitserklärung (wird im Rahmen der Ausbildung unterzeichnet)

 

Sprechfunk

Andreas Eberhardt

Sprechfunk

Armin Zeising

Sprechfunk

Alexander Weber