Um Fahrzeuge im THW führen zu dürfen, benötigt man eine Kraftfahrerausbildung. Am Wochenende haben sich vier Helfer des THW OV Friedrichshafen dahingehend fortgebildet.
Durch Bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheines, berechtigt THW-Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Der Kraftfahrer/ die Kraftfahrerin muss jährlich an einer Kraftfahrerbelehrung teilnehmen und ist verpflichtet seine zivile Fahrerlaubnis vorzulegen, um seine THW-Fahrgenehmigung zu behalten.
Diese Bereichsausbildung beinhaltet mehr als 25 Unterrichtseinheiten und kann nach erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung erworben werden.